Aus mobil-am-land.at
Beschreibung
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht.
Die Förderhöhe beträgt 33,3% des Abgangs, der förderbare Abgang ist mit € 20,- brutto je Fahrgast limitiert. Neue Angebote werden im ersten Jahr zu 66,6% gefördert. Einmalig können auch Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,- Euro gefördert werden. Es gibt einen Bonus von je 10% der Fördersumme für einen erhöhten Besetzungsgrad von mindestens 1,5 Personen je Fahrt und wenn mehr als 50% der gefahrenen Kilometer mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden.
Voraussetzungen
- kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
- für alle Personengruppen zugänglich
- Besetzungsgrad mindestens 1,2 Personen/Fahrt
- nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
- Klimaticket muss anerkannt und tariflich berücksichtigt werden
Konkurrenzierungsregeln
30 min vor und 30 min nach einer ÖV-Relation sind keine parallel verkehrenden Mikro ÖV Fahrten zulässig
Förderhöhe
33,3% des Abgangs (66,6% im 1. Jahr), gedeckelt
Bundesländer