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FöRDERUNG
NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm
Beschreibung

Eine Förderung von Anrufsammeltaxis (AST) ist nach Maßgabe der budgetären Mittel im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramms möglich.

Voraussetzungen

Das Projekt muss mit den Zielsetzungen des Landes, vor allem mit dem Landesmobilitätskonzept, übereinstimmen.

  • Der schriftliche Förderantrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen muss vor der Umsetzung des Projektes bei der Förderstelle (RU7) einlangen.
  • Das Projekt muss ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit erfüllen. Bedarf und Wirtschaftlichkeit sind nachzuweisen.
Förderhöhe

30% bis 40% der effektiven Kosten (abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde)

Bundesländer