ASTi St. Johann: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar. | Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar. | ||
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2026, 07:33 Uhr
Die Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an. Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.
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Wer kann das Angebot nutzen?Gemeindebürger*innen
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Wie funktioniert's?
Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung. -
Wann steht das Angebot zur Verfügung?24/7
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Wo steht das Angebot zur Verfügung?Sankt Johann in Tirol (Tirol)
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Wie viel kostet das Angebot?Einzelticket: 3,50 €
Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- Einwohner*innen im Bediengebiet: 9.908 (2026)
- Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2026)
- Beförderungsfälle: 14.000 (2014), 19.690 (2015), 22.136 (2016), 22.713 (2017), 17.976 (2021), 27.813 (2022), 30 791 (2023), 33.203 (2024), 35.014 (2025)
- Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 136.421 € (2016), 135.542 € (2017), 115.048 € (2021), 204.806,54 € (2022), 251 287,88 € (2023), 268.783,55 € (2024), 283.006,31 € (2025)
- Fahrgeldeinnahmen: 66.408 € (2016), 68.139 € (2017), 60.588 € (2021), 94.951 € (2022), 116 677,00 € (2023), 125 544,50 € (2024), 131.810,50 € (2025)
- Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr: 3,53 (2025)
- Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,38 % (2025)
- Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 6,16 € (2016), 5,97 € (2017), 6,40 € (2021), 7,36 € (2022), 8,37 € (2023), 8,10 € (2024), 8,08 € (2025)
- Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 3,00 € (2016), 3,00 € (2017), 3,37 € (2021), 3,41 € (2022), 3,87 € (2023), 0,00 € (2024), 3,76 € (2025)