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| |beschreibung=Beim Gemeindetaxi Paternion kann tagsüber eine Taxifahrt zonenabhängig zum günstigen Preis von € 3,- bzw. € 4,- in Anspruch genommen werden. | | |beschreibung=Beim Gemeindetaxi Paternion kann tagsüber eine Taxifahrt zonenabhängig zum günstigen Preis von € 3,- bzw. € 4,- in Anspruch genommen werden. |
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| |beispiel=Zeltweg Mobil | | |beispiel=Citytaxi Liezen |
| |beschreibung=Zeltweger Bürger*innen, in einem Alter ab 65 Jahren bzw. mit einer Behinderung oder einer kurzzeitigen Mobilitätseinschränkung, bekommen pro Halbjahr Taxi-Gutscheine im Wert von 50€. | | |beschreibung=Eine Fahrt kostet 5,00 € bzw. 2,00 € für Mindesteinkommensbezieher*innen und Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70% |
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| |beispiel=ASTi St. Johann | | |beispiel=ASTi St. Johann |
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| |beschreibung=Bei jeder Fahrt zahlen die Nutzer*innen lediglich einen Anteil von 3,80 €. Die Stadtgemeinde Traiskirchen zahlt zusätzlich pro Fahrt 3,90 € an den Taxibetreiber. | | |beschreibung=Bei jeder Fahrt zahlen die Nutzer*innen lediglich einen Anteil von 3,80 €. Die Stadtgemeinde Traiskirchen zahlt zusätzlich pro Fahrt 3,90 € an den Taxibetreiber. |
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| |beispiel=Jugendtaxi Haibach ob der Donau | | |beispiel=JugendTaxi App Oberösterreich |
| |beschreibung=Jugendtaxi-Gutscheine (im Gesamtwert von 80 Euro pro Jahr/ Person für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Haibach ob der Donau) sind am Gemeindeamt erhältlich. | | |beschreibung=Jugendliche aus teilnehmenden Gemeinden können über die 4youCard-App ihr JugendTaxi-Guthaben am Gemeindeamt aufladen und täglich zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr einlösen. |
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| | |beispiel=Jugendtaxi Pettenbach |
| | |beschreibung=Die ermäßigte Beförderung ist mit dem von der Marktgemeinde Pettenbach ausgestellten Jugendtaxiausweis und in Verbindung mit dem Taxiunternehmen „Wiedls Taxi GmbH“ möglich. |
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| |beispiel=Senioren-Taxi Grieskirchen | | |beispiel=Senioren-Taxi Grieskirchen |
Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 27.10.2026.
Beim Citytaxi-Modell werden von der Gemeinde Taxifahrten subventioniert. Meist werden Gutscheine ausgegeben, die den Anspruchsberechtigten eine vergünstigte Nutzung ermöglichen.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Gemeindebürger*innen, Jugendliche oder Senior*innen
von Tür zu Tür
nach Bedarf
Die Gemeinde übernimmt einen Teil – z.B. die Hälfte – der Kosten der Taxifahrt.
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Eine Fahrt wird direkt bei den Taxiunternehmen gebucht. Eine Bündelung von Fahrten findet in der Regel nicht statt.
Was muss ausgeschrieben werden?
In der Regel werden Verträge mit den lokalen Taxiunternehmen abgeschlossen, die einen Pauschaltarif für die Gemeinde festlegen und auch eine Vergünstigung gegenüber dem regulären Tarif enthalten kann. Eine Ausschreibung ist dafür üblicherweise nicht nötig.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Die Kosten der Gemeinde beschränken sich auf die Zuzahlung zu Taxifahrten. Häufig werden Gutscheine ausgegeben, durch die vergünstigte Fahrten in Anspruch genommen werden können. Meistens wird dabei die Zahl der Gutscheine, die jede anspruchsberechtigte Person kaufen kann, kontingentiert. Die Gemeinde übernimmt in der Regel ungefähr die Hälfte der Kosten der Taxifahrt.
einmalige Initialkosten
laufende variable Kosten
- Zuzahlung zu Taxifahrten
- laufendes Marketing
- gegebenenfalls Produktion der Gutscheine
- Personalkosten Administration (Ausgabe der Gutschein, Abrechnung)
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
Die Gemeinde übernimmt die Ausgabe der Taxigutscheine (meist in der Bürgerservicestelle bzw. am Gemeindeamt) und die Bewerbung des Angebots. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt mit den Taxiunternehmen, bei denen die ausgegebenen Schecks eingelöst wurden.
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Am Jugendtaxi beteiligen sich 140 Gemeinden im Burgenland (Stand November 2022). |
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Am 60plusTaxi beteiligen sich 106 Gemeinden im Burgenland (Stand August 2022). |
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Das Citytaxi war mit bis zu 200.000 jährlichen Fahrten lange der bestgenutzte Bedarfsverkehr in Österreich. Ein Großteil der Fahrten verlagerte sich seit 2016 auf den neu eingeführten Stadtbus. |
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City-Taxi-Fahrscheine können in 5er- und 10er-Blöcken in der Bürgerservicestelle erworben werden. Eine Taxifahrt (Pauschaltarif innerhalb der Gemeinde) kostet damit nur € 4,10, die Differenz zahlt die Gemeinde dazu. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]