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| |bedienungsform-details=Es wird ohne Fahrplan nach Bedarf von Haltepunkt zu Haltepunkt befördert. Diese werden so festgelegt, dass in der Regel maximal 300m zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Sie werden durch Schilder gekennzeichnet. Für mobilitätseingeschränkte Personen können virtuelle Haltepunkte angelegt werden, die eine Hausabholung ermöglichen. | | |bedienungsform-details=Es wird ohne Fahrplan nach Bedarf von Haltepunkt zu Haltepunkt befördert. Diese werden so festgelegt, dass in der Regel maximal 300m zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Sie werden durch Schilder gekennzeichnet. Für mobilitätseingeschränkte Personen können virtuelle Haltepunkte angelegt werden, die eine Hausabholung ermöglichen. |
| |verkehrsdienstleistung=Verkehrsunternehmen | | |verkehrsdienstleistung=Verkehrsunternehmen |
| |verkehrsdienstleistung-details=Die Beförderung erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Burgenland und lokale Taxiunternehmen als Subauftragnehmer. | | |verkehrsdienstleistung-details=Die Beförderung erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Burgenland, in Kooperation mit lokalen Verkehrsanbietern. |
| |kosten=Finanzierung durch das Land Burgenland | | |kosten=Finanzierung durch das Land Burgenland |
| |kosten-details=Das Grundangebot wird zur Gänze vom Land finanziert. Eine Zuzahlung durch die Gemeinde(n) ist nur dann nötig, wenn lokal oder regional die Bedienzeiten erweitert werden sollen. | | |kosten-details=Das Grundangebot wird zur Gänze vom Land finanziert. Eine Zuzahlung durch die Gemeinde(n) ist nur dann nötig, wenn lokal oder regional die Bedienzeiten erweitert werden sollen. |
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 26.10.2026.
Im Burgenland ist unter dem Arbeitstitel „Burgenland mobil“ die flächendeckende Versorgung mit Bedarfsverkehr geplant. Im Süd- und Mittelburgenland soll dies bereits 2023 umgesetzt werden.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Burgenland mobil soll mittelfristig das ganze Burgenland flächendeckend versorgen. Die Regionen (Süd-/Mittel-/Nordburgenland) werden dafür in kleinere Einsatzgebiete aufgeteilt. Der Bedarfsverkehr soll vorrangig als Zubringer zu den Hauptlinien des öffentlichen Verkehrs dienen.
Es wird ohne Fahrplan nach Bedarf von Haltepunkt zu Haltepunkt befördert. Diese werden so festgelegt, dass in der Regel maximal 300m zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Sie werden durch Schilder gekennzeichnet. Für mobilitätseingeschränkte Personen können virtuelle Haltepunkte angelegt werden, die eine Hausabholung ermöglichen.
Es kommt der Tarif des Verkehrsverbunds zur Anwendung, der Bedarfsverkehr kann ohne Komfortzuschlag genutzt werden.
Die Beförderung erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Burgenland, in Kooperation mit lokalen Verkehrsanbietern.
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Es soll eine moderne Dispositionslösung angeschafft werden. Die Buchung wird über Telefonzentrale und App möglich sein.
Die Planung der Angebote erfolgt durch vom Land Burgenland beauftragte Planungsbüros und die Verkehrsbetriebe Burgenland.
Was muss ausgeschrieben werden?
Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam mit der Ausschreibung des Linienverkehrs durch den Verbund.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Das Grundangebot wird zur Gänze vom Land finanziert. Eine Zuzahlung durch die Gemeinde(n) ist nur dann nötig, wenn lokal oder regional die Bedienzeiten erweitert werden sollen.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
Festlegung der Haltepunkte im Gemeindegebiet, Bewerbung des Angebots, Mitwirkung an der Integration von bestehenden Systemen
Schritte zur Umsetzung
Die Einführung im Süd- und Mittelburgenland ist für 2023 geplant, danach folgt das Nordburgenland.
- Festlegung der Haltepunkte
- Entscheidung über ausgedehnte Betriebszeiten
- Meldung der mobilitätseingeschränkten Personen
- Unterstützung bei der Ausschilderung der Haltepunkte
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Das burgenländische Anruf-Sammeltaxi „BAST“ steht im ganzen Bundesland flächendeckend zur Verfügung. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]