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| * Kosten für Planung und Konzeption | | * Kosten für Planung und Konzeption |
| * Fahrzeuganschaffung | | * Fahrzeuganschaffung |
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| * ggf. Ladeinfrastruktur | | * ggf. Ladeinfrastruktur |
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| * Personalkosten | | * Personalkosten |
| * Fahrzeugwartung, -reinigung und -reparaturen | | * Fahrzeugwartung, -reinigung und -reparaturen |
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| * ggf. Disposition | | * ggf. Disposition |
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| * Strom- bzw. Treibstoffkosten | | * Strom- bzw. Treibstoffkosten |
| * sonstige variable Kosten (z.B. Reifen etc.) | | * sonstige variable Kosten (z.B. Reifen etc.) |
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 25.10.2026.
Bei diesem Modell wird die Verkehrsdienstleistung – meist über einen eigens dafür gegründeten Verein – von der Gemeinde selbst erbracht. Es werden Fahrer*innen angestellt und ein Fahrzeug angeschafft. Dafür ist eine Taxikonzession nötig.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Prinzipiell sind alle Bedienungsformen möglich. Bei den Gmoabussen im Burgenland wird von Tür zu Tür befördert.
Angestellte der Gemeinde bzw. eines Vereins
Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.
Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich ist und mit diesem Modell ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.
Was muss ausgeschrieben werden?
eine Ausschreibung ist nicht nötig
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Die Gemeinde bzw. der Verein ist für alles selbst verantwortlich. Zu den anfallenden Kosten gehören u.a. die Anschaffung und Erhaltung der Fahrzeuge, Treibstoffkosten, Telefongebühren, die Personalkosten der Fahrer*innen und gegebenenfalls die Kosten für Dispositionssoftware bzw. Nutzung einer Telefonzentrale.
einmalige Initialkosten
- Kosten für Planung und Konzeption
- Fahrzeuganschaffung
- Einführungs-Marketing
- ggf. Haltestellenbeschilderung
- ggf. Ladeinfrastruktur
laufende Fixkosten
- Personalkosten
- Fahrzeugwartung, -reinigung und -reparaturen
- Versicherungen
- Telefongebühren
- laufendes Marketing
- ggf. Disposition
laufende variable Kosten
- Strom- bzw. Treibstoffkosten
- sonstige variable Kosten (z.B. Reifen etc.)
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.
Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit – liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.
Schritte zur Umsetzung
| Aufgabe |
wer ist verantwortlich? |
| Konzeption | GEMEINDE |
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| Fahrzeugbeschaffung | GEMEINDE |
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| Beschaffung der Fahrzeugausstattung: Mobiltelefon, Registrierkasse | GEMEINDE |
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| Erwerben einer Konzession | GEMEINDE |
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| Personalsuche, ggf. Schulung der Fahrer*innen | GEMEINDE |
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Die Gemeinde hat für den Betriebs des Gmoabus einen eigenen Verein gegründet, der über eine Taxikonzession verfügt und über den die Fahrer*innen angestellt und ein Fahrzeug angeschafft wurden. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]