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Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.
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Version vom 25. Juli 2024, 11:15 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Salzburg für Mikro-ÖV Systeme
Beschreibung

Das Land Salzburg unterstützt seine Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb kleinregionaler Personentransportkonzepte, in Ergänzung zum Linienbetrieb der Regionaltaktverkehre.

Voraussetzungen

Gefördert wird die Planung/Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden Mikro-ÖV Systemen (Kooperation von Gemeinden).

Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.

Förderhöhe

Je Projektphase unterschiedliche Fördersätze. Maximum 50% bzw. €10.000 für die Phase der Projektinitialisierung. Maximaler Förderbetrag während der ersten drei Betriebsjahre: €50.000.

Bundesländer
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