Fördermöglichkeiten für Gemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Niederösterreich ===
Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten finden sich im [[Handbuch:Handbuch|Handbuch On-Demand]].
 
Das Land Niederösterreich unterstützt Bedarfsverkehrsangebote im Rahmen des [https://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Foerd_NOE_NVFP.html NÖ Nahverkehrfinanzierungsprogramms]:
 
==== Anrufsammeltaxis ====
 
Im Rahmen der Förderschiene „[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]“ wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert, zusätzlich steht die landesweite [http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Dispositionszentrale_AST-Rufbusse.html Dispositionszentrale für bedarfsgesteuerte Verkehrssysteme] für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
 
* [https://www.noe.gv.at/noe/FOeRDERINFO_NOe_Anrufsammeltaxis.V03.22_(1).pdf Information zur Fördermöglichkeit] (PDF, Link zum Originaldokument auf noe.gv.at)
 
==== Gemeindebusse ====
 
Im Rahmen der Förderschiene „[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html NÖ Gemeindebus]“ werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.
 
* [https://www.noe.gv.at/noe/Anstossfo_rderung_fu_r_Gemeindebusse_ab_1.1.2022_-_InfoHomep.pdf Informationen zur Fördermöglichkeit] (PDF, Link zum Originaldokument auf noe.gv.at)
 
=== Burgenland ===
 
==== Richtlinie 2015 über die Förderung von kommunalen Regionalverkehrsvorhaben ====
 
Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.
 
==== Richtlinien über Förderungen im Bereich Dorferneuerung ====
 
Darüber hinaus gibt es seit Juli 2015 auch die erhöhte Förderung aus der Dorferneuerung für die Erstellung von Gemeindekonzepten für Mikro-ÖV-Systeme (nunmehr 85% Förderung, max. 10.000 Euro) und für den Ankauf von Fahrzeugen für gemeindeeigene Mikro-ÖV-Verkehre (50% Förderung, gedeckelt mit 13.000 Euro, 15.000 Euro wenn barrierefrei). Diese erhöhte Dorferneuerungsförderung gibt es aber '''nur für gemeindeübergreifende Vorhaben''' und nach Verfügbarkeit der Mittel.
 
* [https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/mikro-oev-gemeindebusse-1/ Informationen beim Land Burgenland]
 
=== Steiermark ===
 
Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht. In Abhängigkeit von der Steuerkraftquote der Gemeinde werden 20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb gefördert.
 
* [http://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12559834/135144166/ Informationen zur Mikro-ÖV-Strategie]
* [http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie] (PDF, Link zum Originaldokument auf verkehr.steiermark.at)
* [http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/d69e40b2/F%C3%B6rderrichtlinie.pdf Förderrichtlinie] (PDF, Link zum Originaldokument auf verkehr.steiermark.at)
 
=== Oberösterreich ===
 
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen [https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre] veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
 
=== Vorarlberg ===
 
Das Land Vorarlberg hat 2019 eine [https://vorarlberg.at/documents/302033/472144/Richtlinie+%C3%96PNV-F%C3%B6rderung+2019.pdf/c27e92f5-1368-5e42-bc25-d2e1bd6a7c9f?t=1616163844276 Richtlinie für die Förderung von kommunalen und regionalen Nahverkehrsvorhaben] veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden und beträgt zwischen 25 und 40% des Abgangs.

Aktuelle Version vom 29. Januar 2025, 14:55 Uhr

Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten finden sich im Handbuch On-Demand.

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