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| * kontinuierliche Bewerbung des Angebots, auch bei Betrieben | | * kontinuierliche Bewerbung des Angebots, auch bei Betrieben |
| * gegebenenfalls Bereitstellung von Ladeinfrastruktur beim Einsatz von E-Fahrzeugen | | * gegebenenfalls Bereitstellung von Ladeinfrastruktur beim Einsatz von E-Fahrzeugen |
| |tarif-details=Der Normaltarif setzt sich aus einem Grundtarif von € 1,- und dem VVT-Zonentarif zusammen. Mit einem Verbundticket muss nur der Grundtarif gezahlt werden. Mit dem Klimaticket, einem Schul- oder Lehrticket Tirol oder dem Euregio Ticket Students kann RegioFlink kostenlos genutzt werden. | | |tarif-details=Der Regioflink ist voll-integriert in das Tarifsystem des VVT. Es gelten die allgemeinen Tarife für Einzeltickets des VVT. Die Preisberechnung erfolgt nach Zonen. Mit einem gültigen VVT-Ticket (Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesticket) ist die Fahrt kostenlos. Dies gilt auch für das KlimaTicket Österreich, Euregio Ticket Students und Semestertickets. |
| |disposition-details=Die Buchung erfolgt über die RegioFlink-App oder über eine Telefonzentrale. Die Routen der Fahrzeuge werden durch die Dispositionssoftware des Verkehrsverbunds automatisiert erstellt. | | |disposition-details=Die Buchung erfolgt über die RegioFlink-App oder über eine Telefonzentrale. Die Routen der Fahrzeuge werden durch die Dispositionssoftware des Verkehrsverbunds automatisiert erstellt. |
| |planung-details=Die Planung erfolgt durch den Verkehrsverbund Tirol in Kooperation mit der Gemeinde. | | |planung-details=Die Planung erfolgt durch den Verkehrsverbund Tirol in Kooperation mit der Gemeinde. |
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 25.10.2026.
RegioFlink ist ein flexibles On-Demand-Angebot, das zwischen einem dichten Netz an virtuellen Haltepunkten verkehrt und durch moderne Software disponiert wird.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Das Bediengebiet von RegioFlink kann auf eine einzelne Gemeinde begrenzt sein oder auch mehrere Gemeinden umfassen.
RegioFlink verkehrt ohne Fahrplan nach Bedarf von Haltepunkt zu Haltepunkt. Es gibt ein dichtes Netz an Haltepunkten, sodass immer ein Haltepunkt fußläufig erreichbar ist.
Der Regioflink ist voll-integriert in das Tarifsystem des VVT. Es gelten die allgemeinen Tarife für Einzeltickets des VVT. Die Preisberechnung erfolgt nach Zonen. Mit einem gültigen VVT-Ticket (Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesticket) ist die Fahrt kostenlos. Dies gilt auch für das KlimaTicket Österreich, Euregio Ticket Students und Semestertickets.
Es wird ein Unternehmen mit der Verkehrsdienstleistung beauftragt, das über eine Taxikonzession verfügen muss.
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Die Buchung erfolgt über die RegioFlink-App oder über eine Telefonzentrale. Die Routen der Fahrzeuge werden durch die Dispositionssoftware des Verkehrsverbunds automatisiert erstellt.
Die Planung erfolgt durch den Verkehrsverbund Tirol in Kooperation mit der Gemeinde.
Was muss ausgeschrieben werden?
Die Ausschreibung der Verkehrsdienstleistung wird durch den Verkehrsverbund Tirol abgewickelt.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Es kommen die gleichen Fördersätze wie bei anderen Verkehrsdienstleistungen im Verbund zur Anwendung. Diese richten sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und betragen 50-75%, die Gemeinden tragen also 25-50% der Kosten selbst.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
- Festlegung der Rahmenbedingungen (u.a. Haltepunkte, Bediengebiet, Service-Parameter) in Absprache mit dem Verkehrsverbund Tirol
- kontinuierliche Bewerbung des Angebots, auch bei Betrieben
- gegebenenfalls Bereitstellung von Ladeinfrastruktur beim Einsatz von E-Fahrzeugen
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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RegioFlink fährt im Gemeindegebiet von Wattens und zum außerhalb des Ortsgebiets gelegenen Bahnhof. |
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Im Talkessel Reutte fährt RegioFlink in sieben Gemeinden. |
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In Jenbach bedient RegioFlink das Gemeindegebiet. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]