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Version vom 8. Juli 2025, 11:48 Uhr
NÖVOG Flex ist ein sehr flexibles Anrufsammeltaxi, welches über die Dispositionszentrale des Landes NÖ abgewickelt wird. Die Beförderung erfolgt zwischen beliebigen Sammelpunkten. Über die VOR Flex App sowie über die Dispositionszentrale kann gebucht und gezahlt werden.
Details zu diesem Modell
Das Bediengebiet des Angebots kann je nach dem Bedarf der Zielgruppe festgelegt werden und einzelne Gemeinden bis hin zu ganzen Bezirken oder Regionen umfassen. Die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr und dessen Ergänzung wird über die Disposition berücksichtigt.
Gefahren wird nach Bedarf von Sammelstelle zu Sammelstelle. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist eine Bedienung von Adresse zu Adresse möglich. In der Regel gibt es ein dichtes Netz der Sammelpunkte, sodass nur sehr kurze Fußwege vom/zum Sammelpunkt zurückgelegt werden müssen. Jede ÖV-Haltestelle in einem Bediengebiet wird zu einem Sammelpunkt, welches von NÖVOG Flex bedient wird.
Das Angebot muss in den Verbundtarif integriert sein, VOR Zeitkarten (Wochen-/Monats- und Jahreskarten, Klimatickets, TOP Jugendticket) und das Klimaticket Österreich sind ohne Komfortzuschlag anzuerkennen.
Wer fährt?
Die Verkehrsleistung wird über eine EU-weite Ausschreibung nach Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Das beauftragte Verkehrsunternehmen stellt Fahrzeuge und Fahrer*innen für die Erbringung der Verkehrsleistung.
Die Buchung kann über die VOR Flex-App oder telefonisch über die Telefonzentrale für Anrufsammeltaxis der NÖVOG erfolgen. Die Software zur automatisierten Disposition und die Telefonzentrale wird von NÖVOG und Land Niederösterreich zur Verfügung gestellt.
Wer plant das Angebot?
Die Planung des Angebots erfolgt durch die NÖVOG in Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden.
Auszuschreiben ist die Verkehrsdienstleistung, d.h. die Durchführung der Fahrten durch ein Verkehrsunternehmen. Die Ausschreibung wird durch die NÖVOG im Auftrag der Gemeinden durchgeführt.
Die Gemeinde übernimmt einen Anteil der Projektkosten in Form eines Zuschusses. Bei Projekten mit mehreren Gemeinden wird die Höhe des Zuschusses (Gesamtprojekt) unter den Gemeinden z.B. anhand der Einwohnerzahlen aufgeteilt.
Erfolgt die Umsetzung im Rahmen der integrierten Planung der NÖVOG, wird das Angebot als Teil der Bereitstellung eines Grundangebots im Öffentlichen Verkehr zu 100% vom Land NÖ finanziert.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
- Interessensbekundung, dann Erstinformation durch Mobilitätsmanagement, Land NÖ und NÖVOG
- grobe Projektabgrenzung, dann Gemeinderatsbeschluss: Willensbekundung der Gemeinde
- Festlegung der Grundparameter unterstützt durch Mobilitätsmanagement, Land NÖ und NÖVOG
- Detailplanung und Ermittlung des Zuschussbedarfs durch NÖVOG, dann Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung des Projekts
- Abwicklung eines Vergabeverfahrens nach Bundesvergabegesetz durch die NÖVOG
- Nach Zuschlag erfolgt die Umsetzung (Errichtung von Sammelstellen, Schulungen der Verkehrsunternehmer etc.)
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
LeoPOLDI Mostviertel West (Niederösterreich)
Bei der Neuplanung des öffentlichen Verkehres im westlichen Mostviertel geht NÖVOG neue Wege: Die bekannten Regionalbusse fahren in einer Pilotregion zu besonders nachgefragten Zeiten und Strecken. Angereichert wird der öffentliche Verkehr durch ein flexibles Angebot an leoPOLDI Anrufsammeltaxis. |