City-Taxi Ternitz: Unterschied zwischen den Versionen

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|Gemeindefläche=65,38
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|Betriebsform=Citytaxi
|Betriebsform=Citytaxi
|Betriebszeiten=Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
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|Betriebsbeginn=2011/08/01
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Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt:
Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt:


1. Ternitzer Betriebe (Einkaufsfahrten)
# Ternitzer Betriebe (Einkaufsfahrten)
2. Sprengelärzte
# Sprengelärzte
3. Apotheken
# Apotheken
4. Ämter, Verwaltungsbehörden und Institutionen
# Ämter, Verwaltungsbehörden und Institutionen
5. Hausverwaltungen
# Hausverwaltungen
6. Postämter
# Postämter
7. Pensionistenvereine u. Landespflegeheime
# Pensionistenvereine u. Landespflegeheime
8. Friedhöfe
# Friedhöfe


Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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# Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung
# Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung
# Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen
# Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen
|Quelle=[http://www.taxi-bjoerkhagen.at/index.php/citytaxi-ternitz taxi-bjoerkhagen.at]
Die Taxi-Bons können beim Stadtamt Ternitz für € 4,- erworben werden und haben keine Gültigkeitsdauer.
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{{Zitat
{{Zitat
|Zitat=Geschäftsbedingungen:
|Zitat=* Citybons sind auf der Gemeinde Ternitz einzeln oder in Blöcken erhältlich.
* Pro Citybon sind € 3.00 zu bezahlen.
• Citybons sind auf der Gemeinde Ternitz einzeln oder in Blöcken erhältlich.
* Der Taxibon darf für Fahrten im Gemeindegebiet Ternitz zum Einkaufen, Arztbesuch und Pensionistenheime verwendet werden.
• Pro Citybon sind € 3.00 zu bezahlen.
* Ein Taxibon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung.
• Der Taxibon darf für Fahrten im Gemeindegebiet Ternitz zum Einkaufen, Arztbesuch und Pensionistenheime
* Für eine Fahrt ohne Fahrtunterbrechung darf vom Unternehmen kein weiterer Aufschlag verrechnet werden.
  verwendet werden.
* Bei Fahrtunterbrechung wird die Wartezeit verrechnet.
• Ein Taxibon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung.
* Betriebszeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
• Für eine Fahrt ohne Fahrtunterbrechung darf vom Unternehmen kein weiterer Aufschlag verrechnet werden.
* Die Anforderung eines Taxis muss mind. 15 Min. vor Fahrtantritt erfolgen. Selbstverständlich sind auch Vorbestellungen möglich.
• Bei Fahrtunterbrechung wird die Wartezeit verrechnet.
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• Betriebszeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
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  Vorbestellungen möglich.
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Version vom 6. März 2014, 08:20 Uhr

Vorlage:Mikro-ÖV-System

Unser Unternehmen betreibt seit dem 01.08.2011 gemeinsam mit der Stadtgemeinde Ternitz das System des City-Taxi Ternitz.

Jeder Gemeindebürger soll damit die Möglichkeit bekommen, das City Taxi für u.a. Fahrten im Gesamten Gemeindegebiet für eine kostengünstige, unter Verwendung eines Taxi-Bons, bargeldlose und flexible Art in Anspruch nehmen.

Die Zielgruppe der älteren nicht mobilen Bürger soll damit besonders angesprochen werden.

Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt:

  1. Ternitzer Betriebe (Einkaufsfahrten)
  2. Sprengelärzte
  3. Apotheken
  4. Ämter, Verwaltungsbehörden und Institutionen
  5. Hausverwaltungen
  6. Postämter
  7. Pensionistenvereine u. Landespflegeheime
  8. Friedhöfe

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Die Anforderung eines City-Taxis muss mind. 15 min. vor Fahrtantritt erfolgen
  2. Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung
  3. Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen
taxi-bjoerkhagen.at


  • Citybons sind auf der Gemeinde Ternitz einzeln oder in Blöcken erhältlich.
  • Pro Citybon sind € 3.00 zu bezahlen.
  • Der Taxibon darf für Fahrten im Gemeindegebiet Ternitz zum Einkaufen, Arztbesuch und Pensionistenheime verwendet werden.
  • Ein Taxibon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung.
  • Für eine Fahrt ohne Fahrtunterbrechung darf vom Unternehmen kein weiterer Aufschlag verrechnet werden.
  • Bei Fahrtunterbrechung wird die Wartezeit verrechnet.
  • Betriebszeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  • Die Anforderung eines Taxis muss mind. 15 Min. vor Fahrtantritt erfolgen. Selbstverständlich sind auch Vorbestellungen möglich.
biggis-taxi.at


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