City-Taxi Ternitz: Unterschied zwischen den Versionen
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|Betriebsform=Citytaxi | |Betriebsform=Citytaxi | ||
|Betriebszeiten=Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr | |||
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|Betriebsbeginn=2011/08/01 | |Betriebsbeginn=2011/08/01 | ||
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Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt: | Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt: | ||
# Ternitzer Betriebe (Einkaufsfahrten) | |||
# Sprengelärzte | |||
# Apotheken | |||
# Ämter, Verwaltungsbehörden und Institutionen | |||
# Hausverwaltungen | |||
# Postämter | |||
# Pensionistenvereine u. Landespflegeheime | |||
# Friedhöfe | |||
Allgemeine Geschäftsbedingungen: | Allgemeine Geschäftsbedingungen: | ||
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# Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung | # Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung | ||
# Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen | # Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen | ||
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* Pro Citybon sind € 3.00 zu bezahlen. | |||
* Der Taxibon darf für Fahrten im Gemeindegebiet Ternitz zum Einkaufen, Arztbesuch und Pensionistenheime verwendet werden. | |||
* Ein Taxibon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung. | |||
* Für eine Fahrt ohne Fahrtunterbrechung darf vom Unternehmen kein weiterer Aufschlag verrechnet werden. | |||
* Bei Fahrtunterbrechung wird die Wartezeit verrechnet. | |||
* Betriebszeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |||
* Die Anforderung eines Taxis muss mind. 15 Min. vor Fahrtantritt erfolgen. Selbstverständlich sind auch Vorbestellungen möglich. | |||
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Version vom 6. März 2014, 08:20 Uhr
Unser Unternehmen betreibt seit dem 01.08.2011 gemeinsam mit der Stadtgemeinde Ternitz das System des City-Taxi Ternitz.
Jeder Gemeindebürger soll damit die Möglichkeit bekommen, das City Taxi für u.a. Fahrten im Gesamten Gemeindegebiet für eine kostengünstige, unter Verwendung eines Taxi-Bons, bargeldlose und flexible Art in Anspruch nehmen.
Die Zielgruppe der älteren nicht mobilen Bürger soll damit besonders angesprochen werden.
Das Angebot der in Anspruchnahme einer Taxifahrt mittels Taxi-Bon im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Ternitz wird mit folgenden Zielen festgelegt:
- Ternitzer Betriebe (Einkaufsfahrten)
- Sprengelärzte
- Apotheken
- Ämter, Verwaltungsbehörden und Institutionen
- Hausverwaltungen
- Postämter
- Pensionistenvereine u. Landespflegeheime
- Friedhöfe
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Die Anforderung eines City-Taxis muss mind. 15 min. vor Fahrtantritt erfolgen
- Der Taxi-Bon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung
- Betriebszeiten entsprechen ausnahmslos den Öffnungszeiten der o. erwähnten Fahrtzielen
- Citybons sind auf der Gemeinde Ternitz einzeln oder in Blöcken erhältlich.
- Pro Citybon sind € 3.00 zu bezahlen.
- Der Taxibon darf für Fahrten im Gemeindegebiet Ternitz zum Einkaufen, Arztbesuch und Pensionistenheime verwendet werden.
- Ein Taxibon gilt grundsätzlich für eine Fahrt in eine Richtung.
- Für eine Fahrt ohne Fahrtunterbrechung darf vom Unternehmen kein weiterer Aufschlag verrechnet werden.
- Bei Fahrtunterbrechung wird die Wartezeit verrechnet.
- Betriebszeiten sind ausschließlich Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Die Anforderung eines Taxis muss mind. 15 Min. vor Fahrtantritt erfolgen. Selbstverständlich sind auch Vorbestellungen möglich.