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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 25.10.2026.
leoPOLDI ist ein sehr flexibles Anrufsammeltaxi, welches über die Dispositionszentrale des Landes NÖ abgewickelt wird. Die Beförderung erfolgt zwischen festgelegten Sammelpunkten. Über die VOR Flex App sowie über die Dispositionszentrale kann gebucht und gezahlt werden.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Das Bediengebiet des Angebots kann je nach dem Bedarf der Zielgruppe festgelegt werden und einzelne Gemeinden bis hin zu ganzen Bezirken oder Regionen umfassen. Die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr und dessen Ergänzung wird über die Disposition berücksichtigt.
Gefahren wird nach Bedarf von Sammelstelle zu Sammelstelle. In der Regel gibt es ein dichtes Netz der Sammelpunkte, sodass nur sehr kurze Fußwege vom/zum Sammelpunkt zurückgelegt werden müssen. Jede ÖV-Haltestelle in einem Bediengebiet wird zu einem Sammelpunkt, welches von leoPOLDI bedient wird.
Das Angebot ist an den VOR-Verbundtarif angelehnt, VOR Zeitkarten (Wochen-/Monats- und Jahreskarten, Klimatickets, TOP Jugendticket) und das Klimaticket Österreich sind ohne Komfortzuschlag anzuerkennen.
Die Verkehrsleistung wird über eine EU-weite Ausschreibung gemäß den für diese Verkehre geltenden Vergabegesetzen ausgeschrieben. Das beauftragte Verkehrsunternehmen stellt Fahrzeuge und Fahrer*innen für die Erbringung der Verkehrsleistung.
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Die Buchung kann über die VOR Flex-App oder telefonisch über die Telefonzentrale für Anrufsammeltaxis der NÖVOG erfolgen. Die Software zur automatisierten Disposition und die Telefonzentrale wird von NÖVOG und Land Niederösterreich zur Verfügung gestellt.
Die Planung des Angebots erfolgt durch die NÖVOG in Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden.
Was muss ausgeschrieben werden?
Auszuschreiben ist die Verkehrsdienstleistung, d.h. die Durchführung der Fahrten durch ein Verkehrsunternehmen. Die Ausschreibung wird durch die NÖVOG im Auftrag der Gemeinden durchgeführt.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den Betrieb eines Bedarfsverkehrs (Verkehrsleistung, Sammelstellenerrichtung etc.). Bei Projekten mit mehreren Gemeinden wird die Höhe des Zuschusses (Gesamtprojekt) unter den Gemeinden z.B. anhand der Einwohnerzahlen aufgeteilt.
Erfolgt die Umsetzung im Rahmen der integrierten Planung der NÖVOG, wird das Angebot als Teil der Bereitstellung eines Grundangebots im Öffentlichen Verkehr zu 100% vom Land NÖ finanziert.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
- Interessensbekundung, dann Erstinformation durch Mobilitätsmanagement, Land NÖ und NÖVOG
- grobe Projektabgrenzung, dann Gemeinderatsbeschluss: Willensbekundung der Gemeinde
- Festlegung der Grundparameter unterstützt durch Mobilitätsmanagement, Land NÖ und NÖVOG
- Detailplanung und Ermittlung des Zuschussbedarfs durch NÖVOG, dann Gemeinderatsbeschluss zur Umsetzung des Projekts
- Abwicklung eines Vergabeverfahrens nach Bundesvergabegesetz durch die NÖVOG
- Nach Zuschlag erfolgt die Umsetzung (Errichtung von Sammelstellen, Schulungen der Verkehrsunternehmer etc.)
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Bei der Neuplanung des öffentlichen Verkehres im westlichen Mostviertel geht NÖVOG neue Wege: Die bekannten Regionalbusse fahren in einer Pilotregion zu besonders nachgefragten Zeiten und Strecken. Angereichert wird der öffentliche Verkehr durch ein flexibles Angebot an leoPOLDI Anrufsammeltaxis. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
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