Attribut: Kurzbeschreibung

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Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.

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J
Jugendliche werden sicher durch Busse zu und von Veranstaltungen gebracht und werden somit der Versuchung des alkoholisierten Autofahrens beraubt. Das Projekt umfasst derzeit 19 Großgemeinden und 70 Ortschaften (Stand Jänner 2026).  +
Jugendliche erhalten von der Gemeinde Alkoven um € 30,- Taxi-Gutscheine im Wert von € 90,-. Die Taxigutscheine können am Wochenende und in den Nächten vor Feiertagen eingelöst werden.  +
Jugendliche aus teilnehmenden Gemeinden können über die 4youCard-App ihr JugendTaxi-Guthaben am Gemeindeamt aufladen und täglich zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr einlösen. Außerdem gibt’s eine praktische, nach Entfernung gereihte Auflistung aller teilnehmenden Taxiunternehmen. Alles, was du brauchst, sind eine 4youCard und die 4youCard-App auf deinem Smartphone. Dein JugendTaxi Guthaben erhältst du um bis zu 66 % (zwei Drittel) günstiger. Das heißt, für 30 Euro JugendTaxi-Guthaben musst du nur 10 Euro bezahlen. Bei manchen Gemeinden wird’s sogar noch günstiger.  +
Das Projekt "Jugendtaxi Burgenland“ wurde im Jänner 2007 von der Wirtschaftskammer mit Unterstützung des Landesjugendreferates und Verkehrsreferates der Burgenländischen Landesregierung gestartet. In über 150 burgenländlischen Gemeinden bekommen Jugendliche durch Jugendchecks ermäßigte Taxitarife.  +
Als kleine Unterstützung für den sicheren Transport von Festen, div. Veranstaltungen usw. können Gallspacher Jugendliche pro Kalenderjahr 20 Gutscheine im Wert von € 100,00 gratis bei der Gemeinde abholen.  +
Jugendliche erhalten von der Stadtgemeinde Grieskirchen jährlich um max. € 100,- Taxi-Gutscheine im Wert von max. € 300,00.  +
In der Gemeinde Haibach ob der Donau kommst du jetzt günstiger mit der neuen JugendTaxi-App der 4youCard nach Hause. Du musst nur deine 4youCard in der 4youCard-App aktivieren. Dann kannst du dir am Gemeindeamt die Gutscheine (im Gesamtwert von 80 Euro pro Jahr/ Person für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Haibach ob der Donau) abholen und diese digital in der App einlösen. Die Gutscheine können bei einem teilnehmenden Taxiunternehmen zum sicheren Nachhausekommen eingelöst werden.  +
Der Gemeinderat hat die Weiterführung des Projekts „Jugendtaxi“ für Jugendliche zwischen 15 – 21 Jahren beschlossen. Die Neuigkeit liegt in der Digitalisierung mittels Verwendung eines JugendTaxi-Apps, in dem ein gefördertes Guthaben freigeschaltet werden kann. Dieses Guthaben kann bei registrierten Taxiunternehmen entwertet werden. Das Projekt wird von je 1/3 der Kosten von der Gemeinde Kleinzell als auch vom Land Oö unterstützt. Somit verbleibt bei den Jugendlichen ein Selbstbehalt von 1/3 der Kosten. Pro Person können max. € 150,- gefördertes Guthaben pro Jahr freigeschaltet werden.  +
Die Gemeinde Krenglbach bietet Jugendlichen zwischen 15 und 26 Jahren eine Förderung für die Nutzung von Taxis an, um ihnen eine sichere Heimkehr von Festen und Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses Angebot wurde erstmals in der Gemeinderatssitzung vom 10. Mai 2012 beschlossen und am 7. Juli 2022 an die aktuellen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich angepasst. *Zielgruppe und Voraussetzungen **Die Förderung richtet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 26 Jahren mit Hauptwohnsitz in Krenglbach. Sie gilt für Fahrten an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) sowie an Werktagen, die vor einem gesetzlichen Feiertag liegen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine sichere und unkomplizierte Heimreise von Veranstaltungen zu ermöglichen. *So funktioniert die Jugendtaxiförderung **Bestelle ein Taxi deiner Wahl, zum Beispiel bei einem örtlichen Anbieter wie Lichtenwagner in Krenglbach. **Bezahle dem*der Taxifahrer*in zunächst den vollen Fahrpreis. **Lass dir eine Quittung für die Fahrt ausstellen und sammle diese Belege. **Reiche die gesammelten Belege bei der Gemeinde ein und erhalte 2/3 der Fahrtkosten als Rückerstattung in **Form von Krenglbach-Gutscheinen zurück. Der maximale Förderbetrag beträgt € 100,00 pro Jahr Für Rückfragen wende dich an das Gemeindeamt (tel: 07249-46013).  +
Jede*r Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren erhält von der Gemeinde Neukirchen am Walde Jugendtaxigutscheine im Wert von EUR 20,00 pro Halbjahr.  +
Die anspruchsberechtigten Jugendlichen erhalten von der Marktgemeinde Neumarkt i.H. einmal pro Halbjahr Gutscheine im Wert von € 30,00, dh. maximal € 60,00 pro Jahr.  +
Anspruchsberechtigte Jugendliche erhalten 10 Gutscheine im Wert von 6 Euro pro Kalenderjahr. Diese sind gegen einen Selbstbehalt von 20 Euro beim Gemeindeamt zu beziehen. Dieser Selbstbehalt ist Voraussetzung für eine Förderung der Jugendtaxifahrten durch das Land OÖ, welche vorsieht, dass die Jugendlichen einen Selbstbehalt von mindestens einem Drittel der Kosten tragen müssen. Anspruchsberechtigt sind Jugendliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, Studierende, Zivil- und Präsenzdiener*innen bis 26 Jahre, jeweils mit Hauptwohnsitz in Ottensheim.  +
Die ermäßigte Beförderung ist mit dem von der Marktgemeinde Pettenbach ausgestellten Jugendtaxiausweis und in Verbindung mit dem Taxiunternehmen „Wiedls Taxi GmbH“ möglich.  +
Jugendliche erhalten um € 25,- bei der Gemeinde Taxigutscheine im Wert von € 75,-.  +
Bis zu einem Betrag von € 80,- werden 50% der Fahrtkosten vergütet.  +
Die Fahrgäste bezahlen den vollen Fahrpreis, bekommen Gutscheine in derselben Höhe vom Taxifahrer ausgehändigt und geben diese am Gemeindeamt ab. Die Gemeinde überprüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Förderung an den Fahrgast aus.  +
Alle Wallerner Jugendlichen zwischen 14 und 21 bzw. 26 Jahren (Student*innen, Zivil,- und Wehrdiener*innen) können mit einer gültigen 4youCard, einer gültigen Wallern-Card und der „4youCard 2.0“ App das Jugendtaxi in Wallern in Anspruch nehmen. Diese Gutscheine können täglich zwischen 20:00 – 06:00 Uhr genutzt werden. So gehts: Jeder Euro den du bei uns einzahlst, wird von uns verdreifacht und gleich in die App eingespielt. Sprich: wenn du € 10,00 einzahlst wird der Betrag auf € 30,00 erhöht. Der Betrag ist dann sofort verfügbar und kann bei der nächsten Taxifahrt eingelöst werden.  +
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung: * Wohnsitz in einem Bereich der Stadtgemeinde, der nicht vom Regionalbus bedient wird: Strettweg, Ostwerkgasse, Oberweg, Reifling, Feldgasse, Paradeisgasse, Murvorstadt * ODER Vorliegen einer Mobilitätseinschränkung (ärztliche Bestätigung notwendig) 2. Anzahl der geförderten Fahrten pro Monat: * 20 Fahrten für BürgerInnen, die in einem Bereich der Stadtgemeinde Judenburg wohnen, der nicht vom Regionalbus bedient wird *20 Fahrten für BürgerInnen mit ärztlicher Bestätigung über eine Mobilitätseinschränkung. (Bei Bedarf auch mehr Fahrten)  +
K
KalsMobil wird von der Gemeinde Kals am Großglockner betrieben. Das KalsMobil ist als RUFTAXI für alle Bürger*innen von Montag bis Freitag 8-18 Uhr ortsintern verfügbar. Damit werden Fahrten zum Lebensmittelgeschäft, Fahrten zum Arzt, etc. gewährleistet. Pro Fahrt wird ein Betrag von € 2,00 eingehoben. KalsMobil steht in keiner Konkurrenz zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.  +
KiMo bringt alle Kirchbichler*innen während den Betriebszeiten von daheim zu einem der folgenden Orte in Kirchbichl und natürlich wieder retour: * Ärzt*innen * Apotheke * Bahnhof * Sozialsprengel * Wohn- und Pflegeheim * Physiotherapeutische Einrichtungen * Gemeindeamt * Pfarrkirche Kirchbichl und Bruckhäusl * Friedhof * Sämtliche Geschäfte im Ortsgebiet  +
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