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|beschreibung=Das Land Steiermark hat 2017 eine {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]}} beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
 
|beschreibung=Das Land Steiermark hat 2017 eine {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]}} beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
  
In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze, durch die einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten werden sollen.
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In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.
 
|voraussetzungen=* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
 
|voraussetzungen=* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
 
* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
 
* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung

Version vom 29. November 2022, 09:31 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark
Beschreibung

Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.

In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.

Voraussetzungen
  • Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
  • Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
  • Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
  • Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
  • Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderrichtlinie)
  • laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
Förderhöhe

20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]