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City Taxi Eisenstadt

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Version vom 17. Juli 2013, 00:26 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)

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Vorlage:Mikro-ÖV-System

Das City Taxi Eisenstadt wurde im Jahre 1992 als Pilotversuch eingeführt. Grundüberlegung war, dass die teueren, unhandlichen Stadtbusse durch ein System abgelöst werden, welches den Fahrgästen möglichst viele Vorteile bietet:

  • kein starrer Fahrplan
  • 24 Stunden Betrieb ohne Mehrkosten-Haus
  • Haus Verkehr-Günstigere Tarife da bis zu 4 Personen mit einem Taxi befördert werden (gleiche Wegstrecke mit gleicher Ein- und Ausstiegsstelle)
  • geringere Wartezeiten

Als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum weiteren Ausbau des Bürgerservices bietet die Freistadt Eisenstadt unter anderem an, dass die City Taxi Fahrten mittels der neuen Bürgerkarte auch durch bargeldlosen Zahlungsverkehr abgewickelt werden können.

Wie funktioniert die Bürgerkarte für das City-Taxi?

Die Bürgerkarte gilt als "Berechtigungskarte" für das City-Taxi. Um die City-Taxi-Fahrt zu bezahlen, gibt man die Karte dem Fahrer, der mittels eingebautem Terminal die Abrechnung vornimmt. Der Gemeindeanteil wird somit automatisch entrichtet, der Fahrgastanteil ist vom Fahrgast bar zu bezahlen.Auf Wunsch kann die Bürgerkarte mit Bargeld (entweder im Taxi selbst oder in der Bürgerservicestelle) aufgeladen und der Fahrgastanteil somit auch bargeldlos entrichtet werden.

Die City-Taxi-Funktion der Bürgerkarte ist für zwei Jahre gültig. Danach ist diese Funktion im Rathaus zu verlängern.

Für Gäste und Besucher gibt es die Gästekarte.

Sie gibt allen Gästen und Besuchern unserer Stadt die Möglichkeit das City Taxi in gleicher Weise, wie mit der Bürgerkarte zu nutzen. Erwerben können Sie die Gästekarte zum gleichen Preis wie die Bürgerkarte gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in der Bürgerserivestelle im Eisenstädter Rathaus.

Kosten:

  • Bezahlung mittels Abbuchung von der Bürgerkarte bzw. Gästekarte € 2,50
  • Der Preis der Bürgerkarte bzw. Gästekarte beträgt € 3,00

Wie erreicht man das City-Taxi?

Hallo Taxi 0664/6414411

Taxi Wagner 02682/75 999

Taxi Bauer 0676/4301364

Stadttaxi 0699/12412424

Taxi Schöfbeck 0699/11188188

Taxi Erdt 0664/3006066

Taxi Michalik 0664/2515151


Achtung: Bei der telefonischen Taxibestellung bitte ausdrücklich ein City-Taxi verlangen. Ansonsten könnte es zu unnötigen Wartezeiten kommen. Alle City-Taxis sind übrigens mit speziellen City-Taxiaufklebern gekennzeichnet!

Informationen: Bürgerservicestelle Rathaus: 02682/705-154 Servicetelefon: 0676/83705202

Oder bei jedem CITY-TAXI-Lenker


Beförderungsrichtlinien für die Eisenstädter City Taxis

  • Das City-Taxi ist rund um die Uhr verfügbar.
  • Ortsfahrt: Fahrt von einer Adresse zu einer anderen innerhalb des Ortsgebietes von Eisenstadt.
  • Bei gleicher Ein- und Ausstiegsstelle von bis zu vier Passagieren ist nur eine Fahrt zu bezahlen
  • Haben mehrere gleichzeitig beförderte Fahrgäste nicht die gleiche Einstiegsstelle und das gleiche Ziel, wird pro Einstiegs- und Ausstiegsstelle eine zusätzliche Fahrt verrechnet. Da die Leistungen der Bürgerkarte und Gästekarte personenbezogen sind, muss bei unterschiedlichen Ein- bzw. Ausstiegsstellen jeder Passagier den Fahrgastanteil mit der eigenen Bürgerkarte oder der Gästekarte bezahlen.
  • Ein City-Taxi ist mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Fahrtantritt zu rufen: Bekanntgabe der Abholadresse, Personenanzahl, Fahrtziel, Abholungszeitpunkt. Die Taxilenker sind angewiesen, nicht länger als fünf Minuten über dem vereinbarten Abholungszeitpunkt hinaus auf den Fahrgast zu warten.
  • Der Taxilenker ist ausdrücklich berechtigt, während einer City-Taxifahrt weitere Fahrgäste aufzunehmen; der Benützer des City-Taxis muss daher zumutbare Umwege in Kauf nehmen (sogenanntes "Stapelrecht").
  • Mit der Bürgerkarte bzw. Gästekarte dürfen keine Botenfahrten durchgeführt werden.
  • Beauftragte der Freistadt Eisenstadt sind berechtigt, vom Kartenbesitzer einen Lichtbildausweis zu verlangen.
  • Die Bürgerkarte und Gästekarte sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung wird die Karte eingezogen bzw. die Funktionen gesperrt.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann eine neue Karte beantragt werden. Für geladene Werte auf der Bürgerkarte wird seitens der Freistadt Eisenstadt nicht gehaftet.
eisenstadt.gv.at