Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von mobil-am-land.at. Durch die Nutzung von mobil-am-land.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Citytaxi Leibnitz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus mobil-am-land.at
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Textersetzung - „{{Mikro-ÖV-System“ durch „{{Bedarfsverkehr“)
 
 
(28 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Bedarfsverkehr
 
{{Bedarfsverkehr
|Homepage=http://www.leibnitz.at/buergerservice/soziales/senioren/city-taxi/
+
|gemeinde=Leibnitz
|Ort=Leibnitz
+
|zielgruppe-eingeschraenkt=Ja
 +
|zielgruppe-checkboxes=Senior*innen
 +
|flex-zeit=nach Bedarf
 +
|flex-raum=Tür-Tür
 +
|status=eingestellt
 +
|betriebsbeginn=2002-01-01
 +
|betriebsende=2018-06-30
 +
|ersetzt=MOBIL Südwest
 +
|tarif-checkboxes=vorverkauf
 +
|vorverkauf-details=* Bürgerservice
 +
|vorverkauf-exklusiv=Ja
 +
|tarif-anmerkungen=* monatlich zehn Gutscheine im Wert von je drei Euro für BezieherInnen von Mindestpensionen
 +
|dienstleistung-checkboxes=Taxiunternehmen
 +
|modell=Handbuch:Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi
 +
|letzter-check=2016/11/30
 +
|Betriebsform=Betriebsform:Seniorentaxi
 +
|HomepageCheckVorbildlich=Nein
 
|Bundesland=Steiermark
 
|Bundesland=Steiermark
 
|Ansprechpersonen={{Ansprechperson
 
|Ansprechpersonen={{Ansprechperson
Zeile 10: Zeile 26:
 
|Telefon=+43 3452 82423-137
 
|Telefon=+43 3452 82423-137
 
}}
 
}}
|Tarifanmerkungen=* monatlich zehn Gutscheine im Wert von je drei Euro für BezieherInnen von Mindestpensionen
+
|lage=46.79043, 15.56207
|Vorverkauf=* Bürgerservice
+
|kennzahlen={{Kennzahlen
|ExklusiverVorverkauf=Ja
+
|befoerderungsfaelle=30000
|Quelle=http://www.leibnitz.at/buergerservice/soziales/senioren/city-taxi/
+
|herstellungskosten=68000
|LetzterCheck=2016/11/30
+
}}
|Lage=46.79043, 15.56207
 
|Einwohnerzahl=7848
 
|Gemeindefläche=5,95
 
|Beförderungsfälle=30000
 
|Betriebskosten=68000
 
|Betriebsform=Betriebsform:Seniorentaxi
 
|Betriebsbeginn=2002/01/01
 
 
|Zitate={{Zitat
 
|Zitate={{Zitat
 
|Zitat=Seit mehr als zehn Jahren bietet die Stadtgemeinde Leibnitz ihren Bewohnern ein City-Taxi als besondere Serviceleistung an. Innerhalb eines Jahres werden auf diese Weise gut 30.000 Fahrten gelöst, für die die Stadt im Gegenzug 68.000 Euro an ihre Vertragspartner bezahlt. Diese Pauschal-Vereinbarung ist mit Ende Dezember 2011 hinfällig, nachdem ab Jänner auch in Leibnitz mit Taxometern gefahren wird, sich die Preise dadurch erhöhen und der jetzige Pauschalvertrag mit der Stadt gebrochen und in Folge aufgelöst wurde. „Die City-Taxi-Vertrags-Kündigung trifft unsere Bewohner, massiv die Pensionisten. Deshalb sind wir auch an einer neuen Lösung interessiert“, betont Leitenberger, der sich ärgert: „Dass man uns als langjähriger Vertragspartner nicht vorab über die Änderungen informiert hat und uns jetzt auch noch den schwarzen Peter zuschiebt, stört mich.“
 
|Zitat=Seit mehr als zehn Jahren bietet die Stadtgemeinde Leibnitz ihren Bewohnern ein City-Taxi als besondere Serviceleistung an. Innerhalb eines Jahres werden auf diese Weise gut 30.000 Fahrten gelöst, für die die Stadt im Gegenzug 68.000 Euro an ihre Vertragspartner bezahlt. Diese Pauschal-Vereinbarung ist mit Ende Dezember 2011 hinfällig, nachdem ab Jänner auch in Leibnitz mit Taxometern gefahren wird, sich die Preise dadurch erhöhen und der jetzige Pauschalvertrag mit der Stadt gebrochen und in Folge aufgelöst wurde. „Die City-Taxi-Vertrags-Kündigung trifft unsere Bewohner, massiv die Pensionisten. Deshalb sind wir auch an einer neuen Lösung interessiert“, betont Leitenberger, der sich ärgert: „Dass man uns als langjähriger Vertragspartner nicht vorab über die Änderungen informiert hat und uns jetzt auch noch den schwarzen Peter zuschiebt, stört mich.“
  
 
Wie die neue City-Taxi-Regelung aussehen wird, ist bis dato nicht bekannt. Jedenfalls will man sich mit den Gemeinden Wagna und Kaindorf (beide bieten ähnliche Leistungen an, siehe Infobox) an einen Tisch setzten, um eventuell ein gemeinsames System für den Kernraum aus der Taufe zu heben. Jene City-Taxikarten, die noch in Umlauf sind, behalten alllerdings bis zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Danach können sie im Rathaus gegen Barablöse zurück gegeben werden. Mit Jänner will das Bürgermeister-Trio Leitenberger, Sunko und Stessl dann bereits mit einem neuen Taxi-System durchstarten.
 
Wie die neue City-Taxi-Regelung aussehen wird, ist bis dato nicht bekannt. Jedenfalls will man sich mit den Gemeinden Wagna und Kaindorf (beide bieten ähnliche Leistungen an, siehe Infobox) an einen Tisch setzten, um eventuell ein gemeinsames System für den Kernraum aus der Taufe zu heben. Jene City-Taxikarten, die noch in Umlauf sind, behalten alllerdings bis zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Danach können sie im Rathaus gegen Barablöse zurück gegeben werden. Mit Jänner will das Bürgermeister-Trio Leitenberger, Sunko und Stessl dann bereits mit einem neuen Taxi-System durchstarten.
|Quelle=[http://www.meinbezirk.at/leibnitz/chronik/endstation-fuer-das-city-taxi-d262945.html Meine Woche 15.12.2011]
+
|quelle=[http://www.meinbezirk.at/leibnitz/chronik/endstation-fuer-das-city-taxi-d262945.html Meine Woche 15.12.2011]
 
|Public=Ja
 
|Public=Ja
 
}}{{Zitat
 
}}{{Zitat
Zeile 32: Zeile 41:
  
 
Die neue Regelung sieht nun, in Anlehnung an Kaindorf/Sulm und Wagna, ein Gutschein-System vor. Zehn Gutscheine im Wert von je drei Euro können Bezieher von Mindestpensionen nach dem ASVG-Richtsatz demnach monatlich beanspruchen. VP-Gemeinderätin Christine Koller merkte an, dass bei diesem System etwa die Jugend oder invalide Menschen nicht berücksichtigt seien. Mit diesem Thema wird sich der zuständige Ausschuss befassen. "Es ist schade um das alte System, aber wir haben eine neue Regelung gebraucht", so Leitenberger.
 
Die neue Regelung sieht nun, in Anlehnung an Kaindorf/Sulm und Wagna, ein Gutschein-System vor. Zehn Gutscheine im Wert von je drei Euro können Bezieher von Mindestpensionen nach dem ASVG-Richtsatz demnach monatlich beanspruchen. VP-Gemeinderätin Christine Koller merkte an, dass bei diesem System etwa die Jugend oder invalide Menschen nicht berücksichtigt seien. Mit diesem Thema wird sich der zuständige Ausschuss befassen. "Es ist schade um das alte System, aber wir haben eine neue Regelung gebraucht", so Leitenberger.
|Quelle=[http://www.kleinezeitung.at/steiermark/leibnitz/2933126/gutscheinsystem-fuer-city-taxi.story Kleine Zeitung 27.1.2012]
+
|quelle=[http://www.kleinezeitung.at/steiermark/leibnitz/2933126/gutscheinsystem-fuer-city-taxi.story Kleine Zeitung 27.1.2012]
 
|Public=Ja
 
|Public=Ja
 
}}
 
}}
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 22:46 Uhr

Bedarfsverkehr
Hinweis: Dieses System ist seit 30.6.2018 nicht mehr in Betrieb! Es wurde durch das folgende Angebot ersetzt: MOBIL Südwest
  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?
    Leibnitz (Steiermark)

  • Wie viel kostet das Angebot?
    • monatlich zehn Gutscheine im Wert von je drei Euro für BezieherInnen von Mindestpensionen
    Tickets nur im Vorverkauf erhältlich:
    • Bürgerservice
  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Senior*innen
zuletzt überprüft: vor 7 Jahren (30.11.2016)
Betrieb von 1.1.2002 bis 30.6.2018 (16,5 Jahre)
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 12.544 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 23,5 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 30.000
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 68.000
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 2,39
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,26 %
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 2,27