Fahrzeuge:
Womit fährt der BV?
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 24.10.2026.
Die Qualität und Ausstattung sowie die Gestaltung der eingesetzten Fahrzeuge hat wesentlichen Einfluss auf die Attraktivität eines Angebots.
Welche Ausstattung brauchen die Fahrzeuge?
Rollstuhlfahrer*innen sollten mit dem Fahrzeug mitfahren können. Der Ein- und Ausstieg für Menschen, die sich nur eingeschränkt bewegen können sollte so einfach wie möglich sein. Welche Passagiere sind mit den Fahrzeugen unterwegs und wie sind deren Bedürfnisse gestaltet? Wie viele Kindersitze sind nötig? Sollten Fahrräder transportiert werden können? Gibt es weitere Möglichkeit für Transport, zum Beispiel von Einkäufen?
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Beim Elektro-Ortsbus ist eine Sonderfertigung eines regionalen Herstellers im Einsatz. Das Niederflurfahrzeug ist barrierefrei und hat 14 Sitzplätze. |
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Beim Gmoabus Breitenbrunn fährt ein Spezialbus mit 8 Sitzplätzen, mit dem auch Rollstuhlfahrer*innen befördert werden können. Kontaktperson verfügbar |
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Helmut Hareter (Obmann)
hareterhelmut@gmail.com
0660 1360202
Ist ein Betrieb mit E-Fahrzeugen möglich?
Elektrofahrzeuge werden bisher hauptsächlich bei Freiwilligensystemen eingesetzt, wo meist mit Pkws gefahren wird und das geringe Fahrtenaufkommen zwischendurch genug Pausen zum Laden des Fahrzeugs ermöglicht.
Auf bedarfsverkehr.at finden Sie eine Liste der E-Fahrzeuge, die bei bestehenden Projekten zum Einsatz kommen.
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Beim Taufkirchen Mobil wird, so wie bei den meisten Fahrtendiensten mit freiwilligen Fahrer*innen, ein Pkw mit Elektroantrieb eingesetzt. Kontaktperson verfügbar |
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Verein Taufkirchen Mobil
Wolfgang Schlick (Obmann)
wolfg.schlick@aon.at
+43 676 9330162
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Manche Freiwilligensysteme wie beispielsweise EMIL Winklarn haben auch einen elektrisch betriebenen Kleinbus im Einsatz. Kontaktperson verfügbar |
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Verein Emil Winklarn
Sandra Pilz-Wallner (Obfrau)
info@emil-winklarn.at
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Beim Loigom-Shuttle sind zwei elektrische Kleinbusse in Verwendung. |
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Wie viele Sitze hat das Fahrzeug?
Die Anzahl der benötigten Sitze ist abhängig davon, wie groß die Auslastung eingeschätzt wird. Für den Betrieb von Bedarfsverkehren haben sich Kleinbusse bewährt, die in der Regel mit 7-9 Sitzplätzen ausreichend Kapazität für einen bedarfsorientierten Betrieb bereitstellen. Laut Gelegenheitsverkehrsgesetz (siehe Rechtliches) dürfen bei Taxis – und auch für Anrufsammeltaxis – keine Midi-Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen) eingesetzt werden.
Bei Fahrtendiensten mit freiwilligen Fahrer*innen werden häufig auch Pkws zur Beförderung eingesetzt.
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Fahrtendienste mit freiwilligen Fahrer*innen wie WE MOVE Wölbling verwenden häufig einen Pkw mit nur 3-5 Sitzplätzen für Nutzer*innen. Kontaktperson verfügbar |
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WE-MOVE Wölbling
Reinhard Schatzl (Obmann )
info@wemove-woelbling.at
+43 664 5120411
Gibt es bereits Fahrzeuge die genutzt werden können? Gibt es die Möglichkeit für Synergien?
Bei Freiwilligensystemen oder kommunalem Eigenbetrieb, wo die Gemeinde selbst für die Anschaffung der Fahrzeuge verantwortlich ist (siehe ), kann darüber nachgedacht werden, ob es in der Gemeinde eventuell bereits Fahrzeuge gibt – zum Beispiel für den Schulverkehr – die sich auch für den Bedarfsverkehr eignen. Umgekehrt ist es möglich, die Fahrzeuge, die für den Bedarfsverkehr neu angeschafft werden, in Zukunft auch für andere Zwecke einzusetzen, zum Beispiel Betriebs- oder Vereinsausflüge.
Wie viele Fahrzeuge werden benötigt?
Die Anzahl der Fahrzeuge ist abhängig von der Größe des Bediengebiets, der Zahl der Nutzer*innen und der Qualität des Angebots, insbesondere innerhalb welcher Zeit eine Fahrt angeboten werden soll. Ist das Bediengebiet größer, dann ist mehr als ein Fahrzeug nötig, um alle Nutzer*innen rechtzeitig abzuholen.
Ist die Gemeinde selbst für die Fahrzeuge verantwortlich, ist darauf zu achten, dass während Wartungs- und Reparaturarbeiten auch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen muss.
Beim Betrieb mit E-Fahrzeugen ist einzukalkulieren, dass diese nach einer bestimmten Fahrtdauer wieder aufgeladen werden müssen. Bei längeren Betriebszeiten braucht es dann auch hier ein zweites Fahrzeug.
Im laufenden Betrieb kann die Auswertung von Kennzahlen (siehe
Evaluierung) darüber Auskunft geben, ob und zu welchen Zeiten ein weiteres Fahrzeug benötigt wird.
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Beim WalSie sind immer mindestens vier Fahrzeuge gleichzeitig in den drei Zonen des Bediengebiets im Einsatz. Kontaktperson verfügbar |
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Gemeinde Wals-Siezenheim
Michael Lindner (Gemeindemitarbeiter)
M.Lindner@wals-siezenheim.at
0662 85 11 81 110
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf der sogenannten ersten/letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
integrierte Beauskunftung
integrierte Buchung und Bezahlung
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Bedarfsverkehre können aus unterschiedlichen Gründen eingeführt werden und auch mehrere Ziele zugleich verfolgen. Typischerweise spielen eines oder mehrere dieser Motive für die Einführung von Bedarfsverkehr eine Rolle:
Grundversorgung
Die Mobilitätschancen von Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, sollen verbessert werden.
Mobilitätswende
Es soll eine attraktive Alternative zum Pkw geschaffen werden, um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.
Tourismus
Ein Angebot für Tourist*innen soll zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Gewichtung dieser Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Gestaltung eines Angebots.
Die laufende Evaluierung ist von Bedeutung, um den Erfolg eines Angebots beurteilen zu können und liefert eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung.
Die wichtigste Möglichkeit besteht in der Erfassung und Auswertung von Kennzahlen, darüber hinaus sind Befragungen zur Nutzer*innenzufriedenheit möglich oder Erhebungen bei Personen aus der Zielgruppe, die das Angebot bisher noch nicht nutzen.
Die wichtigsten Kennzahlen, die auch einen Vergleich unterschiedlicher Angebote erlauben, sind:
- Fahrgäste pro Jahr (bzw. Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr)
- Fahrgäste je Fahrt (als Näherungswert für den Besetzungsgrad)
- Fahrzeugkilometer je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrgast
- Fahrgeldeinnahmen je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrzeugkilometer
- Kostendeckung
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
Verschiedene Parameter bestimmen die Qualität und Attraktivität eines bedarfsorientierten Angebots für die Nutzer*innen und haben gleichzeitig Auswirkungen auf dessen Kosten. Die Servicequalität spielt vor allem für automatisch disponierte Angebote eine Rolle (siehe Disposition). Nur beim Einsatz von Dispositionssoftware besteht die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Parameter auch zu kontrollieren.
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Da die meisten Menschen noch keine Erfahrungen mit Bedarfsverkehr gemacht haben, ist eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation für den Erfolg eines Angebots von zentraler Bedeutung. Leider wird diesem Aspekt häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, die dafür nötigen Ressourcen von Anfang an mitzuplanen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Marketing ist nicht nur zu Projektbeginn wichtig, es muss auch im laufenden Betrieb Zeit und Geld dafür eingeplant werden.
Mögliche Marketingmaßnahmen umfassen:
- Information auf der Gemeinde-Webseite
- regelmäßige Information in der Gemeindezeitung/im Amtsblatt
- Logo
- Fahrzeug-Branding
- Postwurf
- Flyer (Auslegen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben)
- Vorbildwirkung
- regelmäßige Postings in den sozialen Medien
- Werbeschaltungen in Regionalmedien oder in den sozialen Medien
- eigener Webauftritt des Angebots
- Infoveranstaltungen
- Information am Bahnhof/bei Haltestellen
- Plakate
- Hinweis in der Neubürgerinformation
- Haltepunkttafeln
- Mundpropaganda (auch gezielt über Multiplikator*innen, z.B. Wirt*innen, Vereinsobleute etc.)
- Präsenz bei Veranstaltungen
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
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